Übernimmt meine Krankenkasse die Zeckenimpfung?

Die Zeckenimpfung heißt medizinisch korrekt eigentlich FSME-Impfung. Sie soll der Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, vorbeugen, deren Erreger durch Zeckenstiche auf den Menschen übertragen werden können. Die Impfung wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen.

Wer viel draußen ist, sollte sich bei seinem Hausarzt über die sogenannte Zeckenimpfung informieren und bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, unter welchen Bedingungen sie die Kosten übernimmt.

Die umgangssprachlich Zeckenimpfung oder auch Zeckenschutzimpfung genannte Vorsorgemaßnahme gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) gehört zu den Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen werden. Das ist die Basis für die Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenkassen. Geregelt ist sie in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die sogenannte Zeckenimpfung wird bei den Krankenkassen in drei Kategorien eingeordnet: als Indikationsimpfung oder als Reiseimpfung. Das kann Auswirkungen haben. Während die Indikationsimpfung in der Regel von der Krankenkasse vollständig bezahlt wird, können bei der Reiseimpfung Zuzahlungen erforderlich sein.

Vorsorge beginnt nicht erst bei der „Zeckenimpfung“

Wer sich viel im Freien bewegt, sollte sich mit Vorsorgemaßnahmen gegen Zecken vertraut machen. Denn Zecken können beim Stechen die Erreger verschiedener Krankheiten übertragen, beispielsweise FSME-(Frühsommer-Meningoenzephalitis-)Viren. Möglichst lange Kleidung tragen, Hosenbeine in die Socken stecken und nach Ausflügen ins Grüne den eigenen Körper gründlich nach Zecken absuchen sind die vorbeugenden Maßnahmen, die selbstverständlich sein sollten. Die sogenannte Zeckenimpfung kann zusätzlich dazu beitragen, das Infektionsrisiko durch FSME-Viren nach einem Zeckenstich zu reduzieren. Doch wer ist eigentlich gefährdet? In den sogenannten FSME-Risikogebieten ist es wahrscheinlicher, von einer mit FSME-Viren infizierten Zecke gestochen zu werden und so möglicherweise an einer FSME zu erkranken. FSME-Viren können die Hirnhaut und das zentrale Nervensystem angreifen, was zu schwerer Krankheit mit Langzeitschäden führen kann. Zu den FSME-Risikogebieten in Deutschland zählen weite Teile Bayerns und Baden-Württembergs sowie Regionen in Südhessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland. Bei Menschen, die in einem FSME-Risikogebiet leben, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die vollen Kosten im Sinne einer Schutzimpfung. Aber auch in einigen Berufen ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, sich über einen Zeckenstich mit FSME-Viren zu infizieren. Beispielsweise bei Förstern, Landwirten oder Baumkletterern. Hier besteht ein spezieller Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in diesem Fall nicht.

Eine Reiseschutzimpfung wird nicht immer voll von der Kasse übernommen

Das RKI empfiehlt die sogenannte Zeckenimpfung für Menschen, die in einem Risikogebiet leben oder sich zeitweise dort aufhalten. Wer also auf Reisen geht, sollte sich informieren, ob das Urlaubsziel in einem solchen liegt. Denn für Reiseschutzimpfungen außerhalb Deutschlands besteht laut Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kein Leistungsanspruch. Daher übernehmen die Krankenkassen die Vorsorgemaßnahme ganz, teilweise oder auch gar nicht. Einige zahlen beispielsweise die FSME-Impfung auch als Reiseschutzimpfung voll. Andere bieten die Möglichkeit, die Zeckenimpfung für Urlauber über eine Satzungsleistung zu bezuschussen. Erstattet werden die Kosten des Impfstoffs abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung sowie der Kosten der ärztlichen Leistung. Die Zuzahlung kann zehn Prozent des Abgabepreises oder mindestens fünf Euro betragen, darf aber zehn Euro nicht überschreiten und nie mehr kosten als das Mittel insgesamt. Meist müssen nach der Impfung das Rezept, die Quittung aus der Apotheke und die Rechnung des Arztes bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Kosten für den Impfstoff erst einmal aus der eigenen Tasche vorgestreckt werden müssen. Manche Krankenkasse bietet eine dritte Variante an: Sie beteiligt sich mit einem jährlichen Zuschuss an Reiseschutzimpfungen. Ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse bringt am einfachsten Klarheit.

Und wann ist der richtige Zeitpunkt?

Zecken werden aktiv, sobald es an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen sieben Grad Celsius warm oder wärmer ist. In Deutschland reicht die Zeckensaison deshalb in der Regel von Februar bis Oktober. Der Beginn und das Ende der Saison können sich bei entsprechenden Temperaturen aber auch verschieben. Der Impfschutz sollte daher bestenfalls das gesamte Jahr über bestehen. Mit dem Aufbau des Impfschutzes kann jederzeit begonnen werden. Für einen mehrjährigen Impfschutz werden drei Impfungen in einem festgelegten Zeitraum über mehrere Monate benötigt. Danach erfolgt eine regelmäßige Auffrischung. Steht die Zeckensaison unmittelbar bevor, kann auch kurzfristig ein Impfschutz für die aktuelle Saison aufgebaut werden. Zunächst kann am besten der eigene Hausarzt zur Zeckenimpfung beraten.

Mehr zum Thema Zeckenvorsorge erfahren Sie unter www.zecken.de